Allgemeine Geschäftsbedingungen SEEGER DESIGN

(Stand 2025)

Quelle: Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
www.ra-rehfeldt.de für SEEGER DESIGN

I Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten in der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung, für sämtliche Verträge zwischen SEEGER DESIGN, Inhaberin Pamela Seeger Flores, Pettenkoferstr. 14b, 10247 Berlin und dem Auftraggeber über Design-Leistungen, unabhängig davon ob der Vertragsschluss online oder offline erfolgt. Davon abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, wenn diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als Zustimmung zu werten.

II. Vertragsgegenstand / Urheber- und Nutzungsrechte
1
SEEGER DESIGN erbringt Leistungen im Bereich Kommunikationsdesign. Die näheren Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen ergebensich aus den jeweiligen Verträgen (Angeboten, Auftragsbestätigungen etc.) einschließlich deren Anlagen und sonstigen Leistungsbeschreibungen. Die Verträge sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten an dem in Auftrag gegebenen und geschaffenen Werk gerichtet. Eine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten sowie die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Nutzungsmöglichkeit der Arbeiten von SEEGER DESIGN, ist nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Für Recherchen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Nutzungsrechte/-faktoren werden nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) berechnet.

2 Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen von SEEGER DESIGN sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrechtsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie beispielsweise die Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere finden die urhebervertragsrechtlichen Regeln gemäß §§ 31 ff. UrhG sowie die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG Anwendung.

3 Ohne ausdrückliche Zustimmung von SEEGER DESIGN dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede (auch teilweise) Nachahmung ist unzulässig. Verstöße gegen Satz 1 und 2 berechtigen SEEGER DESIGN dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, der üblichen Vergütung, neben dieser zu verlangen.

4 SEEGER DESIGN räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, es sei denn eine abweichende Vereinbarung wurde getroffen. Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf jeweils einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Über den Umfang der Nutzung steht SEEGER DESIGN ein Auskunftsanspruch zu.

6 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen, bei SEEGER DESIGN.

7 SEEGER DESIGN ist auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SEEGER DESIGN dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, der üblichen Vergütung, neben dieser zu verlangen.

8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Gleiches gilt für die gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen.

9 Die Werke von SEEGER DESIGN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) genutzt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Vertragszweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erlangt der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Jede Verwendung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SEEGER DESIGN dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, der üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

III. Vergütung
1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen gelten zusammen mit den eingeräumten Nutzungsrechten als einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung oder, falls eine solche Vereinbarung fehlt, nach der übliche Vergütung. Die üblichen Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer (BDG), der Allianz Deutscher Designer (AGD) und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2 Werden Nutzungsrechte nicht übertragen und werden allein Entwürfe und/oder Reinzeichnungen angefertigt und geliefert, entfällt die Vergütung nur für die Nutzung.

IV. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
1
Die Vergütung ist mangels abweichender Vereinbarung, bei Ablieferung des Werkes sofort und ohne Abzug fällig. Bei Teillieferungen ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils sofort und ohne Abzug fällig. Bei zeitlich lang andauernden Aufträgen oder bei hohen finanzielle Vorleistungen von SEEGER DESIGN, können angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Die Höhe wird in diesem Fall nach billigem Ermessen durch SEEGER DESIGN bestimmt.

2 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind gesondert zu vergüten; sie bedürfen stets der Zustimmung von SEEGER DESIGN.

3 Eine erforderliche Abnahme darf insbesondere nicht wegen Nichtgefallen oder aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. SEEGER DESIGN hat im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

V. Besondere Leistungen, Neben- und Reisekosten
1
Besondere Leistungen wie Änderungen, Ergänzungen oder Umarbeiten von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

2 SEEGER DESIGN ist befugt, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, die zur Erfüllung des Auftrages nötigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich entsprechende Vollmachten zu erteilen.

3 Wenn und soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SEEGER DESIGN geschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, SEEGER DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

4 Sämtliche Nebenkosten, insbesondere Auslagen für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Bildern, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

5 Reisekosten und Spesen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag, sind vom Auftraggeber zu erstatten, wenn sie von diesem genehmigt wurden.

VI. Eigentum
1
Das Eigentum an Entwürfen und Reinzeichnungen von SEEGER DESIGN wird nicht übertragen. Es werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt.

2 Originale sind SEEGER DESIGN nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3 SEEGER DESIGN ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, an den Auftraggeber herauszugeben. Verlangt der Auftraggeber Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4 Stellt SEEGER DESIGN dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung, sind Änderungen nur mit vorheriger Zustimmung von SEEGER DESIGN zulässig.

5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 1-4 genannten Unterlagen und Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

VII. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
1 Vor Durchführung von Vervielfältigungshandlungen, sind SEEGER DESIGN Korrekturmuster vorzulegen.

2 Eine Überwachung der Produktion durch SEEGER DESIGN erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist SEEGER DESIGN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

3 Von vervielfältigten Werken sind SEEGER DESIGN mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.

4 SEEGER DESIGN ist berechtigt, Belegexemplare, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

VIII. Haftung
1 SEEGER DESIGN haftet für entstandene Schäden z.B. an Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet SEEGER DESIGN auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet SEEGER DESIGN für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

2 Für Fremdaufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SEEGER DESIGN gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, SEEGER DESIGN trifft ein Auswahlverschulden. SEEGER DESIGN tritt in diesen Fällen nur als Vermittler auf.

3 Mit der Freigabe von Entwürfen und/ oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber ist dieser für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild verantwortlich. Die Haftung von SEEGER DESIGN für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt.

4 Überträgt der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an SEEGER DESIGN, stellt er diese von der Haftung frei.

5 Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten von SEEGER DESIGN wird nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

6 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SEEGER DESIGN geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

IX. Gestaltungsfreiheit, Verzögerungen und Vorlagen
1 SEEGER DESIGN hat bei der Durchführung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SEEGER DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadens bleibt davon unberührt.

3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller SEEGER DESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SEEGER DESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

X. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat SEEGER DESIGN Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Hierauf sind ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anzurechnen, § 649 BGB. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich höherer Aufwendungen vorbehalten.

XI. Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen SEEGER DESIGN und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz dem Auftraggeber nicht entzogen wird. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und SEEGER DESIGN der Sitz von SEEGER DESIGN. Dies gilt auch, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

EU-Streitschlichtung & § 36 VSBG: 

Online-Streit-Schlichtungsstelle für Verbraucher  

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE.  Meine E-Mail-Adresse seeger@seeger-design.de. Ich bin momentan nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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